Teilnahmebedingungen

für den Wettbewerb Jugend forscht

Für alle Jungforscherinnen und Jungforscher, die mitmachen möchten, sind die Teilnahmebedingungen bindend.

Über die Zulassung von Projekten entscheidet die zuständige Wettbewerbsleitung, die auch für alle Fragen rund um die Teilnahme zur Verfügung steht.

Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb Jugend forscht

1. Der Wettbewerb Jugend forscht

Jugend forscht ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, stern, Wirtschaft, Wis­senschaft und Schulen. Die Stiftung Jugend forscht e. V. betrachtet die Ausbildung und Förde­rung junger Menschen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) als eine entscheidende Aufgabe zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Bundesweit führen die Stiftung Jugend forscht e. V. und ihre Partner jedes Jahr mehr als 120 Wettbewerbe sowie weitere Maßnahmen durch, um Kinder und Jugendliche für MINT-Fächer zu interessieren, Talente frühzeitig zu entdecken und sie gezielt zu fördern. Unter einer Vielzahl eingereichter Projekte werden beim Wettbewerb Jugend forscht die besten ermittelt und mit Preisen ausgezeichnet.

1.1 Alterssparten des Wettbewerbs Jugend forscht

Der Wettbewerb Jugend forscht (nachfolgend kurz als "Wettbewerb" bezeichnet) wird in den Alterssparten Jugend forscht und Jugend forscht junior ausgetragen. Entscheidend für die Zuordnung zur jeweiligen Sparte ist das Alter am 31. Dezember des Anmeldejahres. Jugendliche, insbesondere Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, im Alter von 15 bis 21 Jahren nehmen in der Alterssparte Jugend forscht teil. Studierende dürfen sich höchstens im ersten Jahr des Erststudiums befinden. Die Juniorsparte des Wettbewerbs, Jugend forscht junior, richtet sich an Teilnehmende ab der vierten Schulklasse bis zum Alter von 14 Jahren.

1.2 Wettbewerbssprache

Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.

1.3 Wettbewerbsebenen

Der Wettbewerb wird jedes Jahr auf drei Ebenen ausgetragen. Die Teilnehmenden der Sparten Jugend forscht und Jugend forscht junior treten zunächst bei einem der Regionalwettbe­werbe an. Die Siegerinnen und Sieger eines Regionalwettbewerbs qualifizieren sich in ihrer jeweiligen Sparte für einen Landeswettbewerb. In Bundesländern mit einer geringeren Anzahl von Teilnehmenden beginnt der Wettbewerb in der Sparte Jugend forscht auf der Landesebene. Für Regionalsiegerinnen und Regionalsieger in der Sparte Jugend forscht junior gibt es in einigen Bundesländern einen eigenen Landeswett­bewerb als höchste Wettbewerbsebene. Für alle anderen Teilnehmenden in der Sparte Jugend forscht junior endet der Wettbewerb auf der Regionalebene. Die Landessiegerinnen und Landessieger aller 16 Bundesländer in der Sparte Jugend forscht qualifizieren sich für den Bundeswettbewerb Ju­gend forscht.

1.4 Hochstufung

Nach Absprache der Regionalwettbewerbsleitung mit der Landeswettbewerbsleitung Jugend forscht können in allen Bundesländern Teilnehmende der Sparte Jugend forscht junior unter folgenden Voraussetzungen den Landeswettbewerb Jugend forscht erreichen: Die Regionalju­ry stellt eine herausragende Projektqualität fest. Die Hochzustufenden sind am Stichtag (31. Dezember des Anmeldejahres) mindestens 13 Jahre alt oder besuchen zu diesem Zeitpunkt mindestens die 8. Klasse und stimmen einer Hochstufung zu. Sie werden mit dem Regional­sieg (1. Preis) in der Sparte Jugend forscht junior ausgezeichnet und erhalten eine Zulas­sung sowie Einladung zum Landeswettbewerb Jugend forscht und damit die Möglichkeit zur Qualifikation für den Bundeswettbewerb Jugend forscht.

2. Teilnahme

2.1 Teilnehmende

Der Wettbewerb richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Wohn- und Ausbildungsort in Deutschland.

2.2 Teilnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Ausland

Schülerinnen und Schüler von Deutschen Auslandsschulen sowie von Schulen im Grenzgebiet zur Bundesrepublik Deutschland dürfen am Wettbewerb teilnehmen. Dabei wird insbesondere die sichere Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt. Schülerinnen und Schüler Deutscher Auslandsschulen treten zunächst bei ei­nem Regionalwettbewerb des Bundeslandes an, dem die jeweilige Schule verwaltungsrecht­lich zugeordnet wird. Ausnahmen von dieser Regelung sind nach Rücksprache mit der zuständigen Landeswettbe­werbsleitung Jugend forscht und der Geschäftsstelle der Stiftung Jugend forscht e. V. zulässig.

Die zuständigen Wettbewerbsleitungen und Patenbeauftragten müssen ihre Zustimmung geben. Sie entscheiden ebenso über die Anzahl der Projekte, die von den jeweiligen Schulen entsendet werden dürfen. Die Schülerinnen und Schüler haben sämtliche Reisekosten, auch für die Begleitpersonen von minderjährigen Teilnehmenden, selbst zu tragen. Entsprechendes gilt bei einer Qualifikation für den Landes- oder Bundeswettbewerb sowie für Reisekosten, die mit der Teilnahme an Forschungspraktika und internationalen Wettbewerben verbunden sind.

Siegerinnen und Sieger des Regionalwettbewerbs auf der Iberischen Halbinsel qualifizieren sich für die Landeswettbewerbsebene in Nordrhein-Westfalen.

3. Mitwirkende am Wettbewerb

Die Stiftung Jugend forscht e. V. führt den Wettbewerb gemeinsam mit Partnern durch. Zu den Part­nern gehören Patenunternehmen und Pateninstitutionen, Wettbewerbsleitungen, Jurymitglie­der sowie Sponsorpoolverwalterinnen und Sponsorpoolverwalter, Förderer und Unterstützer. Darüber hinaus unterstützen Pro­jektbetreuende die Teilnehmenden bei der Umsetzung ihrer Projekte.

3.1 Patenunternehmen und Pateninstitutionen

Regional- und Landeswettbewerbe werden von Patenunternehmen bzw. Pateninstitutionen ausgerich­tet. Der Bundeswettbewerb wird gemeinsam von einem jährlich wechselnden Pa­tenunternehmen bzw. einer Pateninstitution und der Stiftung Jugend forscht e. V. ausgerichtet. Die Patenunternehmen und Pateninstitutionen sind für die gesamte Organisation und Finan­zierung ihres jeweiligen Wettbewerbs verantwortlich. Sie stellen Räume und Ausstellungs­stände, übernehmen die Verpflegung der Teilnehmenden und Jurymitglieder sowie in manchen Fällen deren Unterbringung, finanzieren Sonderpreise, organisieren die Siegerehrung sowie das Rahmenprogramm und übernehmen vor Ort die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das Patenunternehmen bzw. die Pateninstitution benennt eine Patenbeauftragte oder einen Patenbeauftrag­ten als Haupt­ansprechperson für die Stiftung Jugend forscht e. V. und die Wettbewerbsleitung.

3.2 Wettbewerbsleitungen

Durch den Vorstand der Stiftung Jugend forscht e. V. berufene ehrenamtliche Wettbewerbslei­tungen leiten die Wettbewerbe auf Regional- und Landesebene. Sie vertreten Jugend forscht in ih­rem Bundesland bzw. ihrer Region und wirken als Schnittstelle zwischen Patenunternehmen bzw. Pateninstitutionen, der Stiftung Jugend forscht e. V. und Schulen, Schülerforschungszentren, Ausbildungsbetrieben oder sonstigen außerschulischen Lernorten sowie Teilnehmenden und Projektbetreuenden vor Ort. Insbeson­dere verantworten sie die Einhaltung der Teilnahmebedin­gungen und leiten die Juryarbeit einschließlich der Preisvergabe auf Grundlage fachlich fun­dierter Entscheidungen.

3.3 Jury

Bei den Wettbewerben hat jedes Fachgebiet eine eigene Fachjury. Diese wird von der Wettbe­werbsleitung zusammengestellt und besteht jeweils aus Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Schule. Die Jury bewertet die Projekte auf Grundlage der Bewertungskriterien des Wettbewerbs.

3.4 Sponsorpoolverwalterinnen und Sponsorpoolverwalter

Durch den Vorstand der Stiftung Jugend forscht e. V. berufene ehrenamtliche Sponsorpoolverwalterinnen und Sponsorpool­verwalter betreuen die von Unternehmen, Institutionen und Spendern finanzierten Sponsor­pools der Stiftung Jugend forscht e. V. Sie vergeben an Teilnehmende auf Antrag unterstützende Mittel zur Umsetzung von Projekten und fördern Aktivitäten zur Gewinnung von Teilnehmenden.

3.5 Förderer und Unterstützer

Als Förderer und Unterstützer von Jugend forscht engagieren sich insbesondere Unternehmen und Institutionen sowie Privatpersonen. Sie ermöglichen spezifische Aktivitäten und Projekte im Rahmen des Wettbewerbs, indem sie zum Beispiel Preisgelder stiften, Forschungspraktika ausloben und die Teilnahme an internationalen Wettbewerben finanzieren.

3.6 Projektbetreuende

Teilnehmende können bei der Arbeit an ihren Projekten durch Projektbetreuende unterstützt wer­den. Projektbetreuende sind vornehmlich MINT-Lehrkräfte und MINT-Fachkräfte sowie Ausbilderinnen und Ausbilder aus Institutionen und Unternehmen. Teilnehmende können bei der Anmeldung zum Wettbewerb bis zu zwei Projektbe­treuende angeben. Dazu müssen sich die Projektbetreuenden im Internet unter https://projektbetreuer.jugend-forscht.de registrieren. Die Unterstützung der Teilnehmenden durch Projektbetreuende erfolgt auf freiwilliger Basis. Sie kann von beiden Seiten je­derzeit beendet wer­den. Die Benennung von Projektbetreuenden nach der Einreichung der schriftlichen Arbeit zum Regionalwettbewerb ist nur nach Absprache mit der Wettbewerbslei­tung möglich.

4. Anmeldung zur Wettbewerbsteilnahme

Die Anmeldung zum Wettbewerb ist ausschließlich im Internet unter https://anmeldung.jugend-forscht.de möglich. Die Anmeldungen werden automatisch an die zuständige Landeswettbewerbsleitung weitergeleitet. Sofern Projektbetreuende angegeben wurden, werden dieser automatisch über die Anmeldung benachrichtigt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält per E-Mail eine Bestätigung seiner Online-Anmeldung und damit einen passwortgeschützten Zugang zur Jugend forscht Wettbewerbsverwaltung (JufoWV) unter https://wv.jugend-forscht.de. Über diese werden Personen- und Projektdaten verwaltet sowie die Wettbewerbsorganisation und die Preisvergabe abgebildet. Wenn sich eine angemeldete Teilnehmerin oder ein angemeldeter Teilnehmer entscheidet, nicht zum Wettbewerb anzutreten, kann sie oder er die Anmeldung zurückziehen. Dazu muss die zuständige Wettbewerbsleitung informiert werden.

4.1 Datenschutz

Die Teilnahme am Wettbewerb setzt voraus, dass zusätzlich zu der Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen auch eine Einwilligung in die Verarbeitung von Fotos und Filmauf­nahmen erteilt wird.

Minderjährige Teilnehmende müssen bei der Wettbewerbsanmeldung, bei der Abgabe der Einverständniserklärung zu diesen Teilnahmebedingungen und bei der Erklärung der notwendi­gen Einwilligung im Hinblick auf die Verarbeitung von Fotos und Filmaufnahmen wirksam von einer ge­setzlichen Vertreterin oder einem gesetzlichen Vertreter vertreten werden. Dafür erhalten jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer bzw. die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter eine E-Mail, mit der die Abgabe ihrer oder seiner Erklärungen verbindlich bestätigt wird.

Eine Einwilligung in die Verarbeitung von Fotos und Filmaufnahmen ist erforderlich, weil der Wettbe­werb öffentlichen Charakter besitzt und zumindest teilweise öffentlich durchgeführt wird. Zielsetzung von Jugend forscht ist die Förderung von Talenten im MINT-Bereich. Dazu zählt in allen Phasen des Wettbewerbs, dass die Teilnehmenden und ihre Forschungsprojekte öf­fentlich präsentiert und dass in die Durchführung des Wettbewerbs Vertreterinnen und Vertreter von Printmedien, Radio, Fernsehen und Online-Medien einbezogen werden. Die Presse- und Öffentlichkeitsar­beit durch die Stiftung Jugend forscht e. V. und die genannten Partner findet ab der Anmel­dung und vor allem im Rahmen der Wettbewerbsveranstal­tungen statt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist im 4. Abschnitt der Datenschutzerklärung detailliert beschrie­ben. Die in der Datenschutzerklärung beschriebene Daten­verarbeitung ist Teil dieser Teilnahmebedingungen.

4.2 Titel und Projektüberblick

Neben der Angabe des Projektthemas genügt für die Anmeldung eine kurze Beschreibung der Projektarbeit (Projektüberblick). Das anzugebende Thema versteht sich als vorläufiger Arbeitstitel. Dieser soll, ebenso wie der Projektüberblick, bei Einreichung der schriftlichen Arbeit im Januar dem aktuellen Stand entsprechen. 

4.3 Gruppen

Die Teilnahme beim Wettbewerb Jugend forscht ist als Einzelperson oder als Gruppe möglich. Grup­pen können aus maximal drei Personen bestehen. Das Alter der oder des Gruppenäl­testen entscheidet über die Einordnung in die jeweilige Sparte des Wettbewerbs. Für die Zu­ordnung zu ei­nem Bundesland ist der Wohn- oder Ausbildungsort der Gruppensprecherin oder des Gruppensprechers ausschlaggebend.

4.3.1 Gruppensprecherin oder Gruppensprecher

Jede Gruppe benennt eine Gruppensprecherin oder einen Gruppensprecher als Hauptansprechperson. Diese Person wird bei der Online-Anmeldung als erstes Gruppenmitglied eingetragen und vertritt die Gruppe nach außen. Die Gruppensprecherin oder der Gruppensprecher koordiniert die Kommunikation mit der Wettbewerbslei­tung und ist zudem ver­antwortlich für das Hochladen der schriftlichen Arbeit in JufoWV.

4.3.2 Nachträgliche Änderung der Gruppe

Nach Anmeldeschluss kann ein Projekt weder in zwei oder mehr Projekte geteilt noch durch neue Gruppenmitglieder ergänzt werden. Auch eine Auswechslung von Teilnehmenden ist nicht erlaubt.

4.3.3 Ausscheiden einzelner Gruppenmitglieder

Scheidet ein Mitglied der Gruppe aus, können die übrigen Gruppenmitglieder das Projekt in vollem Umfang weiterführen. Bis dahin gewonnene Preisgelder verbleiben weiterhin bei allen Gruppenmitgliedern. Über das Ausscheiden muss die zuständige Wettbe­werbsleitung informiert wer­den. Die verbleibenden Gruppenmitglieder können mit dem Projekt weiterhin am Wettbewerb teilnehmen. Dabei nutzen sie den Eigenanteil des ausgeschiedenen Gruppenmitglieds, wobei dessen Leistung als Unterstützung deutlich kenntlich zu machen ist. Sie fließt – ebenso wie Hilfeleistungen Dritter – nicht in die Bewertung des Projekts ein. Scheiden die Gruppensprecherin oder der Gruppensprecher aus, übernimmt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer, die oder der bei der Online-Anmeldung als zweites Gruppenmitglied eingetragen wurde, diese Rolle.

4.4 Anmeldung mehrerer Projekte

Ein Projekt darf jeweils nur in einem Bundesland angemeldet werden. Teilnehmende können in einer Wettbewerbsrunde bis zu drei Projekte anmelden.

4.5 Anmeldeschluss

Anmeldeschluss ist in jedem Jahr der 30. November.

4.6 Zuordnung der Projekte zu Bundesland und Region

Für die Zuordnung zu einem Bundesland ist der Wohn- oder Ausbildungsort der Einzelteilnehmerin oder des Einzelteilnehmers bzw. bei Gruppen der Gruppensprecherin oder des Gruppensprechers ausschlaggebend. In der Regel verbleiben Teil­nehmende und Gruppen auch nach einem Wohnortwechsel während einer Wettbewerbsrunde bei dem ihnen ur­sprünglich zugeordneten Regional- und Landeswettbewerb. In begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige Wettbewerbsleitung auf Anfrage prüfen, ob eine Zuord­nung zu einem anderen Wettbewerb möglich ist.

Die Landeswettbewerbsleitung teilt die Projekte eines Bundeslands in Abstimmung mit den regionalen Wettbewerbspartnern den Regionalwettbewerben zu. Sie orientiert sich dabei am Wohn- oder Ausbildungsort der Teilnehmerin oder des Teilnehmers bzw. der Gruppensprecherin oder des Gruppensprechers zum Zeitpunkt der An­meldung und berücksichtigt die Kapazitäten der jeweiligen Regionalwettbewerbe. Ein Anspruch auf Zuordnung eines Projekts zu einem bestimmten Regionalwettbewerb besteht nicht.

4.7 Zulassung und Einladung zum Wettbewerb

Über die Zulassung eines Projekts zum Regionalwettbewerb entscheidet die zuständige Regionalwettbewerbsleitung, die ihre Regionaljury hinzuziehen kann. Nach dem Anmeldeschluss am 30. November werden die Teilnehmenden bzw. bei Gruppen deren Gruppensprecherin oder Gruppensprecher bis zum 31. Dezember angeschrieben und über den weiteren Wettbewerbsverlauf informiert. Wer diese Information nicht erhält, muss sich bei der zuständigen Landeswettbewerbsleitung seines Bundeslandes melden.

5. Fachgebiete

Eine Teilnahme ist in den Fachgebieten Arbeitswelt, Biologie, Chemie, Geo- und Raumwissenschaften, Mathematik/Informatik, Physik sowie Technik möglich. Diese sind auf der Jugend forscht Website unter https://www.jugend-forscht.de/teilnahme/fachgebiete.html thematisch umrissen und anhand von Beispielen erläutert.

Für die Projekte werden keine Themen vorgegeben, sondern die Teilnehmenden wählen ihre Fragestellungen selbst aus. Bei interdisziplinären Projekten entscheiden der Schwerpunkt des Projekts bzw. die eingesetzten Methoden über die Zuordnung zu einem Fachgebiet. Die von den Teilnehmenden vorgenommene Projektzuordnung wird von der zuständigen Wettbewerbslei­tung überprüft. In Abspra­che mit der Jury und den Teilnehmenden können Projekte von der Wettbewerbsleitung in ein anderes Fachgebiet umgruppiert werden. Die Teilnehmenden sind ge­halten, Unsicherheiten der Zuordnung schon im Vorfeld mit der zuständigen Landeswettbe­werbsleitung abzuklären.

Bei der Bearbeitung des Projekts müssen die Teilnehmenden naturwissenschaftliche, mathemati­sche oder technische Methoden anwenden. Projekte, die allein auf Fragebogen- oder Inter­viewauswertungen beruhen, werden zum Wettbewerb nicht zugelassen. Befragungen dürfen nur ergänzend zu Versu­chen oder sonstigen Analysen eingesetzt werden, zum Beispiel um zu überprüfen, ob Nutzerinnen und Nutzer ein entwickeltes Gerät oder Programm als hilfreich erachten (Arbeits­welt/Technik/Informatik) bzw. wie Sinneseindrücke von Menschen beurteilt (Biolo­gie/Chemie/Geo- und Raumwissenschaften/Physik) oder verarbeitet (Biologie) werden. Sozial- und geisteswissenschaftliche Projekte ohne aufbauende oder vorausgehende naturwissen­schaftliche Forschung sind nicht zugelassen.

6. Projekt

6.1 Finanzielle Unterstützung

Benötigen Teilnehmende für die Umsetzung ihres Projekts zum Beispiel Geräte, Materialien oder Bücher, die in der Schule bzw. im Ausbildungsbetrieb nicht vorhanden oder in der Anschaf­fung zu kostspielig sind, können sie bzw. ihre Projektbetreuerin oder ihr Ausbilder oder eine Fachlehrkraft beim Sponsorpool des betreffenden Bundeslandes einen Förderantrag stellen. Die Sponsorpoolverwalterin oder der Sponsorpoolverwalter entscheidet in Abstimmung mit der Landeswettbewerbsleitung auf sachlicher Grundlage über die Förderung. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.

6.2 Projekte mit Tieren

Aufgrund der besonderen Für- und Vorsorgepflicht gegenüber den verhältnismäßig jungen Teilnehmenden (insbesondere in der Sparte Jugend forscht junior) und dem Umstand, dass die Teilnehmenden keine Erfahrung mit dem experimentellen Einsatz von Tieren haben, gelten für Jugend forscht Projekte mit Tieren Vorgaben, die über entsprechende Gesetze und Verordnungen hinausgehen.

Zum Wettbewerb können nur Projekte zugelassen werden, die nicht gegen die in Deutschland geltenden Gesetze und Verordnungen zum Tier-, Natur- und Artenschutz (auch für Wirbellose) verstoßen.

Bei Jugend forscht Projekten mit Tieren muss die Teilnehmerin oder der Teilnehmer – in der Regel gemeinsam mit einer Biologie-Fachkraft bzw. Fachkraft einer Forschungseinrichtung als Projektbetreuerin oder Projektbetreuer – über die methodische Sinnhaftigkeit der Projektidee wie auch über die Rücksichtnahme auf Tiere als empfindungs- und leidensfähige Individuen tiefergehend reflektieren und die Ergebnisse schriftlich im Formblatt für Projekte mit Tieren beim Wettbewerb Jugend forscht darlegen. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Anwendung tierfreier Alternativen ausgiebig zu recherchieren, zu prüfen und stets zu bevorzugen ist.

Für Jugend forscht Projekte dürfen grundsätzlich keine Eingriffe und Behandlungen vorgenommen werden, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für Tiere verbunden sein können. Es dürfen auch keine Tiere für Versuchszwecke getötet werden. Dies gilt sowohl für Wirbeltiere als auch grundsätzlich für wirbellose Tiere. Ausnahmsweise dürfen Projekte mit wirbellosen Tieren (außer Kopffüßer und Zehnfußkrebse), die mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Tötung verbunden sein können und für die es nachweislich keine tierfreien Alternativen gibt, nur dann am Wettbewerb teilnehmen, wenn sie ausschließlich an Forschungseinrichtungen mit entsprechender Fachexpertise betreut und erarbeitet werden.

Die Nutzung von toten Tieren und Tiergeweben für Jugend forscht Projekte, die beispielsweise in einer Forschungseinrichtung zunächst für andere Zwecke verwertet wurden oder aus Schlachtabfällen oder von auf natürlichem Weg gestorbenen Tieren stammen, ist für Jugend forscht Projekte grundsätzlich möglich.

Für jedes Projekt mit Tieren muss das oben genannte Formblatt ausgefüllt und von der Einzelteilnehmerin oder dem Einzelteilnehmer bzw. der Gruppensprecherin oder dem Gruppensprecher sowie von der Projektbetreuerin oder dem Projektbetreuer unterschrieben werden. Dieses Formblatt ist zwingend bis zum 5. Dezember in JufoWV hochzuladen.

6.3 Sicherheit

Beim Forschen und Experimentieren – beispielsweise mit gefährlichen Chemikalien, techni­schen und elektrischen Geräten – müssen die entsprechenden Sicherheitsvorgaben beachtet werden. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind insbesondere Projekte, die Teilneh­mende oder Dritte gefährden. Dazu zählen grundsätzlich Experimente mit Sprengstoff, Drogen oder radioaktiven Stoffen. Alle Jungforscherinnen und Jung­forscher müssen bei ihren Experimenten, die vorgeschrie­benen Sicherheitsvorkehrungen treffen. Für Projekte mit Gefährdungspotenzial sind die entsprechenden Formulare in JufoWV nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen und die ent­sprechenden Erläuterungen zu den Gefährdungskategorien unbedingt zu beachten. Projekte, die nach Ermessen der Wettbewerbsleitung ein zu hohes Sicherheitsrisiko darstellen, werden durch sie von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

6.4 Waffen

Beim Wettbewerb Jugend forscht werden keine Projekte zugelassen, die Gewalt verherrli­chen, Waffen entwickeln oder verbessern, Militärtechnik einsetzen bzw. erforschen oder ein Verletzungsrisiko für Menschen oder Tiere beinhalten. Waffen sind dabei alle Gegenstände, mit deren Hilfe die Abwehrfä­higkeit von Menschen beeinträchtigt bzw. ganz ausgeschaltet wer­den kann, zum Beispiel mechanische Schusswaffen, Paintball- und Softair-Waffen, Hieb- und Stichwaffen oder Elektroimpuls­geräte und jegliche Formen von Flammenwerfern. Zulässig sind nur Projekte, die keinerlei praktische Versuche mit Waffen beinhalten bzw. ausschließlich auf vorhandenen Daten aufbauend technische Eigenschaften untersuchen oder mit zugelas­senen Spielzeugwaffen, Blasrohren, Pfeil und Bogen oder Armbrüsten experimentieren. Vo­raussetzung für den praktischen Einsatz dieser Waffen im Rah­men eines Forschungsprojekts ist, dass immer eine volljährige Aufsichtsperson anwesend ist, die die Befugnis hat, mit dem jeweiligen Gerät umzugehen, und die sicher stellt, dass im Rahmen der Projek­tarbeit zu kei­nem Zeitpunkt eine Gefährdung für Teilnehmende oder Dritte besteht.

6.5 Schriftliche Arbeit

Mit der Einladung zum Regionalwettbewerb erhalten alle angemeldeten Jungforschenden die Aufforderung, bis zu einem festgesetzten Termin im Januar die schriftliche Ausarbeitung ihres Wettbewerbsprojekts (schriftliche Arbeit) als PDF-Datei in der JufoWV hochzuladen. Die zu diesem Zeitpunkt eingereichte, schriftliche Arbeit bildet die Grundlage der Bewertung sowie des Jurygesprächs auf jeder Wettbewerbsebene. Die Rechte an der schriftlichen Arbeit verbleiben bei den Teilnehmenden.

6.5.1 Abgabeschluss

Der genaue Abgabetermin für die schriftliche Arbeit wird den Teilnehmenden bis Ende Dezember von der Wettbewerbsleitung mitgeteilt. Mit Ablauf des Abgabetermins können keine weiteren Änderungen an der schriftlichen Arbeit sowie den Projekt- und Personendaten in der JufoWV vorgenommen werden. Ausgenommen von dieser Regel ist die zehntägige Frist für Landessiegerinnen und Landessieger zur Überarbeitung ihrer schriftlichen Arbeit nach dem Landeswettbewerb. Zudem können Landeswettbewerbsleitungen den Regionalsiegerinnen und Regionalsiegern ihres Bundeslands nach den Regionalwettbewerben eine landesweit einheitlich gestaltete Überarbeitungsfrist einräumen. In diesem Fall informieren sie die Regionalsiegerinnen und Regionalsieger. 

6.5.2 Formale Vorgaben

Die schriftliche Arbeit darf einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Titelseite der Arbeit, Projektüberblick, Inhaltsverzeichnis, Danksagung, Angabe von Unterstützungsleistungen, Quellenangaben und weitere Formulare wie das Formblatt für Projekte mit Tieren beim Wettbewerb Jugend forscht werden dabei nicht eingerechnet. Ein Anhang sowie Weblinks im Fließtext sind nicht gestattet. Einzig Verknüpfungen auf selbst programmierte, lauffähige Programme und Weblinks im Quellenverzeichnis sind zulässig. Neben dem Fließtext umfassen die 15 Seiten auch Fußnoten, Tabellen, Grafiken und Bilder. Diese sollten nur insofern verwendet werden, als sie für das Verständnis der Arbeit erforderlich sind. Darüber hinaus muss die Arbeit ein Inhalts- und Literaturverzeichnis enthalten. Die Schrift muss mindestens 10 Punkt der Standardschriftarten Arial oder Times New Roman groß sein, der Zeilenabstand muss mindestens 1,5 Zeilen betragen. Die Seitenränder müssen mindestens 2,5 cm links, rechts und oben sowie 2 cm unten betragen. Die schriftliche Arbeit ist in Form einer PDF-Datei einzureichen, deren Größe 30 MB nicht überschreiten darf. Jede Tabelle und jede Abbildung sind mit einem Titel zu versehen, der die Aussagen verständlich macht. Tabellen oder Abbildungen müssen einzeln und fortlaufend nummeriert sein. Zusatzinformationen wie ausführliche Versuchsdokumentationen, Programmausdrucke, zusätzliche Bilder und Grafiken können am Ausstellungsstand zur Ansicht ausgelegt werden. Diese vertiefenden Erläuterungen zum Projekt sind nicht Bestandteil der schriftlichen Arbeit. Beim Wettbewerb können auch Ergebnisse präsentiert werden, die nach Abgabe der schriftlichen Arbeit erzielt wurden.

6.5.3 Inhaltliche Anforderungen

Die schriftliche Arbeit muss die Fragestellung und die Zielsetzung des Projekts, die verwendeten Materialien und Methoden, die durchgeführten Versuche sowie die Ergebnisse, deren Bewertung und die Schlussfolgerungen beschreiben. Der Inhalt der Arbeit darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Ein Projekt, das bereits einmal beim Wettbewerb präsentiert wurde, darf in unveränderter Form nicht erneut angemeldet werden. Teilnehmende dürfen jedoch dasselbe Thema weiterbearbeiten und – sofern wesentliche Weiterentwicklungen erfolgen – erneut einreichen. Die Jury bewertet dann das gesamte Projekt mit besonderem Schwerpunkt auf der Weiterentwicklung. In der Online-Anmeldung sowie in der schriftlichen Arbeit muss in diesem Fall angegeben werden, dass das Projekt auf einem vorherigen aufbaut und bereits präsentiert wurde.

6.5.4 Wissenschaftliche Anforderungen

Die schriftliche Arbeit muss eigenständig erstellt werden. Alle bei der Erarbeitung des Projekts verwendeten Quellen sowie sämtliche Unterstützer – Unternehmen, Institutionen oder Personen einschließlich einer konkreten Beschreibung der jeweils geleisteten Unterstützung – müssen in der schriftlichen Arbeit angegeben werden. Zu den Quellen zählen insbesondere auch eigene, bereits veröffentlichte Arbeiten. Bilder, die aus der schriftlichen Arbeit veröffentlicht werden, sind mit Quelle und Namen der Fotografin oder des Fotografen zu versehen. Vor der Veröffentlichung der Bilder haben die Teilnehmenden die Genehmigung der Fotografin oder des Fotografen, die oder der die Bildrechte besitzt, sowie zusätzlich die der abgebildeten Person einzuholen. Jede Veränderung eines veröffentlichten Fotos bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.

6.6 Patentanmeldung

Wird beim Wettbewerb eine Erfindung präsentiert, gilt sie als veröffentlicht und kann nicht mehr durch ein Patent geschützt werden. Soll eine Erfindung geschützt werden, ist sie daher vor ihrer ersten Prä­sentation beim Wettbewerb von den Teilnehmenden bzw. deren gesetzlicher Vertretung zum Patent anzumelden. Ein Gebrauchsmusterschutz kann hingegen bis zu sechs Monate nach der ersten Prä­sentation erworben werden. Wettbewerbsteilnehmende, die ihre Er­findung als Gebrauchsmuster oder zum Patent anmelden, bekommen die Kosten für die Pa­tentanmeldung bis zu einer Höhe von 60 Euro oder alternativ für die Anmeldung zum Gebrauchsschutzmuster in Höhe von 40 Euro auf Antrag von der Stiftung Jugend forscht e. V. erstattet. Voraussetzungen sind ein kurzer formloser Antrag, eine Kopie der Anmeldebestäti­gung des Deutschen Patent- und Markenamts (inkl. Aktenzeichen), ein Nachweis der erfolgten Bezahlung (Überweisung oder Kontoauszug) sowie die Teilnahme am Wett­bewerb Jugend forscht. Die Kosten für einen Antrag auf Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie einen Prü­fungsantrag sowie weitere Gebühren werden von der Stiftung Jugend forscht e. V. nicht erstattet.

6.7 Präsentation

Beim Wettbewerb präsentieren die Teilnehmenden ihre Projekte neben der interessierten Öffent­lichkeit und Vertreterinnen und Vertreter der Medien insbesondere einer Jury, die über die Vergabe der Platzierungen und Prei­se entscheidet. Dabei steht für jedes Projekt ein eigener Ausstellungsstand zur Verfügung, den die Teilnehmenden mit Postern, Fotos oder Modellen gestalten können.

7. Bewertung des Projekts

7.1 Bewertungskriterien

Jugend forscht ist ein Leistungswettbewerb. Die Jurymitglieder bewerten Thema, Durchführung und Ergebnisse des Projekts. Eigenanteil und wissenschaftliche Qualität auf Basis der schriftlichen Arbeit, der mündlichen Darstellung im Jurygespräch und der visuellen Umsetzung am Ausstellungsstand sind der Maßstab jeder Juryarbeit. Keine Rolle für die Bewertung spielen Geschlecht, Abstammung, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöse, politische oder philosophische Anschauungen, sexuelle Orientierung sowie Behinderungen. Eine detaillierte Beschreibung der Bewertungskriterien ist den "Bewertungskriterien für Projekte im Wettbewerb Jugend forscht", die auf der Jugend forscht Website unter www.jugend-forscht.de/teilnahme/ablauf/praesentationbewertung.html eingestellt sind.

7.2 Jurygespräch

Das Jurygespräch umfasst die mündliche Darstellung der Arbeitsergebnisse durch die Teil­nehmenden und eine anschließende Diskussion mit der Jury. Projektbetreuende und Begleitpersonen dürfen beim Jurygespräch nicht anwesend sein.

7.3 Juryentscheidung

Entscheidungen der Jury fallen unter Leitung der zuständigen Wettbewerbsleitung mit Stim­menmehrheit. Das Juryurteil ist für die Beteiligten bindend und gerichtlich nicht auf seine sach­liche Richtigkeit überprüfbar.

8. Organisatorisches

8.1 Anwesenheit beim Wettbewerb

Die persönliche Teilnahme am Wettbewerb ist für eine Berücksichtigung bei der Preisvergabe erfor­derlich. Verstöße können mit einer – auch nachträglichen – Wettbewerbsdisqualifikation und Aberkennung von Preisen geahndet werden. In begründeten Fällen (z. B. Trauerfall, Krankheit oder Abschlussprüfung) können sich Teilnehmende von Gruppenprojekten gegenseitig beim Wettbewerb ver­treten. Diese Ausnahme von der Anwesenheitspflicht beim Wettbewerb ist nur nach einem formlosen schriftlichen Antrag und der Zustimmung der zuständigen Wett­bewerbsleitung möglich. Einzelteilneh­merinnen und Einzelteilnehmer, die ihr Projekt nicht persönlich beim Wettbewerb präsentieren können, scheiden aus.

8.2 Erstattung von Anreise und Übernachtungskosten

Zum Teil werden bei Regional- und Landeswettbewerben Anreise- und Übernachtungskosten der Teilnehmenden von den Patenunternehmen und Pateninstitutionen bis zu einer gewissen Hö­he erstattet bzw. finanziert. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Beim Bundeswettbe­werb übernehmen das Bundespatenunternehmen bzw. die Bundespateninstitution und die Stiftung Jugend forscht e. V. diese Kosten auf Grundlage des Bundesreisekostengesetzes.

8.3 Versicherungsschutz

Die Teilnahme am Wettbewerb und die Anreise zum Wettbewerbsort erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Stiftung Jugend forscht e. V. übernimmt keinen Versicherungsschutz für die Teilnehmenden. Der Wettbewerb ist in allen Bundesländern als schulische Veranstaltung anerkannt, wodurch sich ein Schutz durch die öffentliche Hand ergeben kann.

8.4 Verhalten beim Wettbewerb

Ein respektvoller Umgang der Teilnehmenden untereinander sowie gegenüber sämtlichen am Wettbewerb beteiligten Personen ist geboten.

8.5 Ausschluss vom Wettbewerb

Die zuständige Wettbewerbsleitung schließt ein Projekt auch nach der Zulassung vom Wettbewerb aus, wenn bekannt wird, dass die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten wurden. Verliehene Preise können in diesem Fall auch rückwirkend aberkannt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Wettbewerb.

9. Preise

9.1 Fachgebietspreise

Auf Regionalwettbewerben sind die Preise in allen Fachgebieten wie folgt gestaffelt und für beide Alterssparten – Jugend forscht junior sowie Jugend forscht – gültig:
1. Preis 75 Euro, 2. Preis 60 Euro und 3. Preis 45 Euro.

Für die Landeswettbewerbe gelten je nach Sparte folgende Preisgelder in allen Fachgebieten:
Jugend forscht junior: 1. Preis 150 Euro, 2. Preis 100 Euro und 3. Preis 75 Euro.
Jugend forscht: 1. Preis 250 Euro, 2. Preis 200 Euro und 3. Preis 150 Euro

Zum Bundeswettbewerb werden folgende Preisgelder in den Fachgebieten vergeben:
1. Preis 2.500 Euro, 2. Preis 2.000 Euro, 3. Preis 1.500 Euro, 4. Preis 1.000 Euro und 5. Preis 500 Euro.

Auf allen Wettbewerbsebenen teilen sich die Gruppenmitglieder eines Projekts das jeweilige Preis­geld. Die Preisgelder werden an die Gruppensprecherin bzw. den Gruppensprecher ausgezahlt und sind zu gleichen Teilen auf die Gruppenmitglieder zu verteilen.

Das beste oder einzige Projekt in einem Fachgebiet erhält nicht automatisch den 1. Preis. Diese Auszeichnung setzt stets eine besondere Qualität des Projekts voraus und ist daher nicht zwingend zu vergeben. Platzierungen können mehrfach vergeben werden, sofern eine ausreichende Anzahl an Projekten mit entsprechender Qualität vorliegt.

9.2 Sonderpreise

Neben den Fachgebietspreisen werden zahlreiche Sonderpreise vergeben, die insbesondere Förderer und Unterstützer des Wettbewerbs zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich zum einen um Geld­preise zur Förderung bestimmter Themenschwerpunkte oder Fachbereiche und zum anderen um Sachpreise wie Zeitschriftenabonnements, Praktika oder Einladungen zu Messen, Forschungsaufent­halten, Ausstellungen oder Kongressen.

Die Preise werden bei der Siegerehrung des jeweiligen Wettbewerbs übergeben. Bei einigen Wettbewerben, insbesondere auf Landes- und auf Bundesebene, findet zusätzlich eine Sonderpreisverleihung statt.


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