Patentanmeldung

Sei es eine automatische Bremse für Rollatoren, Klebstoff aus Kunststoffabfällen oder ein solarbetriebener "Eisfreihalter" für Gartenteiche: Bei vielen Projektideen lohnt es sich, ein Patent oder Gebrauchsmuster anzumelden. Das Patent schützt die eigene Erfindung vor Nachahmung durch Dritte und fördert die Möglichkeit, die Erfindung wirtschaftlich zu vermarkten.

Erst anmelden, dann veröffentlichen

Wichtigste Voraussetzung für den Erhalt eines Patents ist, dass die jeweilige Entwicklung neu ist. „Neu“ bedeutet unter anderem auch, dass niemand, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist, vor der Anmeldung etwas von der Erfindung erfahren darf. Wird die Erfindung vor ihrer Anmeldung zum Patent beispielsweise in einer Ausstellung wie einem Regionalwettbewerb Jugend forscht gezeigt oder in einer Zeitschrift veröffentlicht, lässt sie sich nicht mehr patentieren.    

Sobald die Erfindung zum Patent angemeldet ist, kann der Inhalt der Anmeldung veröffentlicht und mit Interessenten verhandelt werden. Bei Weiterentwicklung oder neuen Forschungsergebnissen müssen diese vor der erneuten Veröffentlichung zusätzlich geschützt werden. Das gilt insbesondere für Verbesserungen am Projekt zwischen Regional- und Landes- bzw. Landes- und Bundeswettbewerb.    

Die Unterlagen für die Patenanmeldung und zahlreiche nützliche Hinweise gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter www.dpma.de.

Jugend forscht erstattet die Kosten der Patentanmeldung

Auf Antrag übernimmt die Stiftung Jugend forscht e. V. die Kosten für die Patentanmeldung in Höhe von 60 Euro oder alternativ die Anmeldung zum Gebrauchsmuster in Höhe von 40 Euro. Erforderlich sind dafür eine Kopie der Anmeldebestätigung des Deutschen Patent- und Markenamts (inklusive Aktenzeichen), ein Nachweis der erfolgten Bezahlung (Überweisung oder Kontoauszug) sowie die Teilnahme am Wettbewerb Jugend forscht. Der vollständige Antrag wird gesendet per E-Mail an buchhaltung(at)jugend-forscht.de (Anhänge müssen dabei als eine PDF-Datei zusammengefasst werden) oder per Post an Stiftung Jugend forscht e. V., Baumwall 3, 20459 Hamburg. 

Darüber hinaus kann die Stiftung Jugend forscht e. V. keine Kosten übernehmen. Ferner ist es nicht möglich, im Rahmen des Patentverfahrens (oder auf dem Weg zum Patent) über die Stiftung Jugend forscht e. V. weitere Informationen zu erhalten. Gleichzeitig mit der Patentanmeldung können junge Erfinderinnen und Erfinder einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe beim Deutschen Patent- und Markenamt stellen.

Wo gibt es Hilfe?

Viele Jungforscherinnen und Jungforscher sind unsicher, ob ihre Erfindung überhaupt patentfähig ist. Weitere Fragen betreffen die Art des Schutzrechts, also die Unterschiede zwischen einem Patent, einem Gebrauchsmuster, einem Geschmacksmuster, einer Marke und dem Urheberrecht. Antworten auf diese und andere Fragen gibt die Website der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Patentinformationszentren unter www.piznet.de. Darüber hinaus bietet PIZnet eine kostenlose Erfindererstberatung an. Auch Patentanwälte können hierzu verbindlich Auskunft geben und bieten häufig die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung. Mit den Patentanwälten vor Ort ist es möglich, ganz offen über die Erfindungen zu sprechen, da sie der Schweigepflicht unterliegen. Über das PIZnet kann man zudem Patentrecherchen durchführen – entweder vor Ort oder online. Sie sind wichtig, um zu prüfen, ob eine identische oder sehr ähnliche Erfindung bereits patentiert wurde.    

Diese Hinweise der Stiftung Jugend forscht e. V. ersetzen keine Rechtsauskunft.

Weiterführende Informationen


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