Welche Projekte werden nicht zum Wettbewerb zugelassen?

Beim Forschen und Experimentieren – beispielsweise mit gefährlichen Chemikalien, technischen Geräten sowie Strom und Laser – müssen die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachtet werden. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind insbesondere Projekte, die Teilnehmende oder Dritte gefährden. Dazu zählen grundsätzlich Experimente mit Sprengstoff, Drogen oder radioaktiven Stoffen, aber auch Selbstversuche. Zudem werden keine Arbeiten zugelassen, die

  • Gewalt verherrlichen,
  • Waffen entwickeln oder verbessern,
  • Militärtechnik einsetzen oder erforschen,
  • nicht eigenständig erstellt wurden,
  • überwiegend auf der statistischen Auswertung von Umfragen beruhen.

Im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen werden.


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