Was macht man, wenn man am Wettbewerbstag krank wird oder etwas Wichtiges dazwischenkommt?

Die persönliche Teilnahme am Wettbewerb ist für eine Berücksichtigung bei der Preisvergabe erforderlich. Verstöße können – auch nachträglich – mit einer Wettbewerbsdisqualifikation und Aberkennung von Preisen geahndet werden. In begründeten Fällen (z. B. Trauerfall, Krankheit oder Abschlussprüfung) können sich Teilnehmende von Gruppenprojekten gegenseitig beim Wettbewerb vertreten. Diese Ausnahme von der Anwesenheitspflicht beim Wettbewerb ist nur nach einem formlosen schriftlichen Antrag und der Zustimmung der zuständigen Wettbewerbsleitung möglich. Einzelteilnehmerinnen und Einzelteilnehmer, die ihr Projekt nicht persönlich beim Wettbewerb präsentieren können, scheiden aus.


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