Sollte ein Patent angemeldet werden?

Sobald bei Jugend forscht/Schüler experimentieren eine Erfindung präsentiert wird, gilt sie als veröffentlicht und kann nicht mehr durch ein Patent geschützt werden. Soll eine Erfindung geschützt werden, muss daher die Anmeldung zum Patent vor ihrer ersten Präsentation beim Wettbewerb erfolgen. Ein Gebrauchsmusterschutz kann hingegen bis zu sechs Monate nach dieser ersten Präsentation erworben werden. Die Unterlagen für die Patentanmeldung und zahlreiche nützliche Hinweise gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter www.dpma.de.

Teilnehmende, die ihre Erfindung als Gebrauchsmuster oder zum Patent anmelden, bekommen die Kosten für die Patentanmeldung bis zu einer Höhe von 60 Euro oder alternativ für die Anmeldung zum Gebrauchsmuster in Höhe von 40 Euro von der Stiftung Jugend forscht e. V. erstattet. Voraussetzungen sind ein kurzer formloser Antrag, eine Kopie der Anmeldebestätigung des Deutschen Patent- und Markenamts (inklusive Aktenzeichen), ein Nachweis der erfolgten Bezahlung (Überweisung oder Kontoauszug) sowie die Teilnahme am Wettbewerb Jugend forscht/Schüler experimentieren. Der vollständige Antrag wird gesendet per E-Mail an buchhaltung(at)jugend-forscht.de (Anhänge müssen dabei als eine PDF-Datei zusammengefasst werden) oder per Post an Stiftung Jugend forscht e. V., Baumwall 3, 20459 Hamburg. 

 

 


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