Kann ein Projekt auch nach der Zulassung noch abgelehnt werden?

Die zuständige Wettbewerbsleitung schließt ein Projekt auch nach der Zulassung vom Wettbewerb aus, wenn die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten wurden. Die Wettbewerbsleitung kann zudem im Vorfeld der Wettbewerbsveranstaltung auf der ersten Wettbewerbsebene ein Projekt ausschließen, sofern die schriftliche Arbeit nicht den Anforderungen von Jugend forscht entspricht. Dies ist der Fall, wenn sie zum Beispiel keinen erkennbaren Eigenanteil enthält oder die Forschungsfrage bzw. das Entwicklungsziel (bei Erfindungen) nicht erkennbar sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Wettbewerb.


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