Dürfen Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland teilnehmen?
Schülerinnen und Schüler von Deutschen Schulen im Ausland sowie von Schulen im Grenzgebiet zur Bundesrepublik Deutschland dürfen am Wettbewerb teilnehmen. Dabei wird die sichere Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt.
Diese Teilnehmenden treten zunächst bei einem Regionalwettbewerb des Bundeslandes an, dem die jeweilige Schule zugeordnet ist. Dazu müssen die zuständigen Wettbewerbsleitungen und Patenbeauftragten ihre Zustimmung geben. Sie entscheiden zugleich über die Anzahl der Projekte, die von der jeweiligen Schule entsendet werden darf. Die Siegerinnen und Sieger des Regionalwettbewerbs auf der Iberischen Halbinsel qualifizieren sich für die Landeswettbewerbe Jugend forscht sowie Jugend forscht junior in Nordrhein-Westfalen.
Die Teilnehmenden, Schulen oder Sponsoren finanzieren sämtliche Reisekosten, auch für die Begleitpersonen von minderjährigen Teilnehmenden aus dem Ausland. Entsprechendes gilt bei einer Qualifikation für den Landes- bzw. Bundeswettbewerb sowie für Reisekosten, die mit Sonderpreisen verbunden sind, die diese Teilnehmenden gewonnen haben.
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