Schriftliche Arbeit

Die schriftliche Ausarbeitung ist ein wesentlicher Bestandteil jedes Jugend forscht Projekts

Mit der Einladung zum Regionalwettbewerb erhalten alle angemeldeten Jungforschenden die Aufforderung, bis zu einem festgesetzten Termin im Januar die schriftliche Ausarbeitung ihres Wettbewerbsprojekts als PDF-Datei auf www.jugend-forscht.de hochzuladen.

Die schriftliche Arbeit sollte insbesondere die Fragestellung und Zielsetzung des Projekts, die verwendeten Materialien und Methoden, die durchgeführten Versuche sowie die Ergebnisse, deren Bewertung und die Schlussfolgerungen enthalten. Darüber hinaus umfasst sie ein Inhalts- und Literaturverzeichnis.

Formale Vorgaben

Die schriftliche Ausarbeitung darf einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Titelseite der Arbeit, Projektüberblick, Inhaltsverzeichnis, Quellenangaben und das Tierschutzformular werden nicht mitgerechnet. Neben dem Fließtext umfassen die 15 Seiten auch Fußnoten, Tabellen, Grafiken und Bilder. Diese sollten nur insofern verwendet werden, als sie für das Verständnis der Arbeit erforderlich sind. Ein Anhang sowie Weblinks im Fließtext sind nicht gestattet. Einzig Verknüpfungen auf selbst programmierte, lauffähige Programme und Weblinks im Quellenverzeichnis sind zulässig. Die Schrift muss mindestens 10 Punkt der Stan­dardschriftarten Arial oder Times New Roman groß sein, der Zeilenabstand muss mindestens 1,5 Zeilen betragen. Die Seitenränder müssen mindes­tens 2,5 cm links, rechts und oben sowie 2 cm unten betragen. Die Arbeit wird als PDF-Datei eingereicht und darf nicht größer als 30 MB sein. Für Bilder und Grafiken ist eine Auflösung von 72 dpi ausreichend.

Quellen und Unterstützer nennen

Alle bei der Erarbeitung des Projekts verwendeten Quellen sowie sämtliche Unterstützer – Unternehmen, Institutionen oder Personen – inklusive einer kurzen Beschreibung der jeweils geleisteten Unterstützung müssen in der Arbeit angegeben werden. Beim Hochladen der schriftlichen Arbeit in die Jugend forscht Wettbewerbsverwaltung (JufoWV) findet sich eine Dropdown-Liste, in die alle erhaltenen Unterstützungsleistungen einzutragen sind.  

Bilder, die in der schriftlichen Fassung veröffentlicht werden, sind mit Quelle und Namen des Fotografen zu versehen. Vor der Veröffentlichung der Bilder sollten sich die Teilnehmenden die Genehmigung des Fotografen (bzw. der Agentur), der die Bildrechte besitzt, sowie zusätzlich die der abgebildeten Person bzw. des zuständigen Unternehmens oder der zuständigen Institution einholen. Jede Veränderung eines Fotos bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Beim Wettbewerb können am Ausstellungsstand gedruckte Zusatzinformationen wie ausführliche Versuchsdokumentationen, Programmausdrucke, zusätzliche Bilder und Grafiken ausgelegt werden. Diese vertiefenden Erläuterungen zum Projekt sind nicht Bestandteil der schriftlichen Ausarbeitung.

Orientierung bei der Erstellung der schriftlichen Ausarbeitung bieten Beispielarbeiten oder der „Leitfaden zum Verfassen der schriftlichen Arbeit“.


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