Wie bekomme ich Zugang zu den schriftlichen Arbeiten der Jungforschenden?

Die schriftlichen Arbeiten können nach Ende der Abgabefrist über die Wettbewerbsverwaltung JufoWV abgerufen werden. Die Wettbewerbsleitung gibt ein, für welches/welche Fachgebiet/e Sie zuständig sind. Damit ist auch die Freigabe der Arbeiten verbunden (i. d. R. nur für den Wettbewerb/ das eigene Fachgebiet/ die Sparte, in der juriert wird). Die Freigabe kann von der Wettbewerbsleitung erweitert werden (z. B. zwecks Querbefragungen). 

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